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   LAG München, 12.12.2006 - 7 Ta 378/06   

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https://dejure.org/2006,9620
LAG München, 12.12.2006 - 7 Ta 378/06 (https://dejure.org/2006,9620)
LAG München, Entscheidung vom 12.12.2006 - 7 Ta 378/06 (https://dejure.org/2006,9620)
LAG München, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 7 Ta 378/06 (https://dejure.org/2006,9620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit in einem arbeitsrechtlichen Verfahren und für einen Vergleich bei wiederkehrenden Leistungen

  • Judicialis

    KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; GKG § 42 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 2 Satz 2; GKG § 42 Abs. 4
    Gegenstandswert für Sozialplanabfindung und Zeugnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.fr (Auszüge)

    Streitwert, mehrere Kündigungen, hilfsweise Anträge auf Abfindung, Zeugnis und Vergütung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Berlin, 17.03.1995 - 1 Ta 6/95

    Streitwert: Hinzurechnung von Abfindungen

    Auszug aus LAG München, 12.12.2006 - 7 Ta 378/06
    Die mit der Klage - hilfsweise - geltend gemachte Abfindung aus dem Sozialplan unterfällt nicht der Regelung des § 42 Abs. 4 GKG (insoweit schließt sich die Beschwerdekammer dem Landesarbeitsgericht Berlin in der Entscheidung vom 17. März 1995 - NZA 1995, 1072 - an) und war daher gesondert zu berücksichtigen.
  • LG Mannheim, 31.07.2014 - 3 O 59/13

    Abschluss Aufhebungsvertrag - Streitwertberechnung

    Insoweit ist anerkannt, dass das vorgenannte Additionsverbot dann nicht eingreift, wenn die Abfindung auf einer eigenen Anspruchsgrundlage, wie einem Sozialplan oder einer sonstigen Betriebsvereinbarung beruht (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.10.2009, 5 Ta 176/09 TZ 17 f.; LAG München, Beschluss vom 12.12.2006, 7 Ta 378/06; LAG Hamburg, Anwaltsblatt 84, 315; LAG Hamburg, Beschluss vom 15.02.2012, 1 Sa 31/11 TZ 4; Germelmann, 8. Aufl., § 12 ArbGG, Rdnr. 124).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2010 - 3 Ta 196/09

    Ausbildungsverhältnis, Vergleich, Streitwert, Streitwertfestsetzung, Beschwerde,

    (vgl. nur LAG Schl.-Holst. vom 08.02.2007, Az. 1 Ta 285/06; LAG Schl.-Holst. vom 09.01.2007, Az. 1 Ta 262/06; LAG Schl.-Holst. vom 20.06.2005, 1 Ta 25/05; vgl. auch LAG München vom 12.12.2006, 7 Ta 378/06; LAG Berlin vom 02.11.2005, 17 Ta (Kost) 6073/05; LAG Hamburg vom 30.05.2002, 6 Ta 14/02; LAG Niedersachsen vom 17.04.2001, 3 Ta 118/01).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 5 Ta 52/12

    Wertfestsetzung bei Bestandschutzantrag und Hilfsantrag auf Abfindungszahlung -

    Soweit andere Landesarbeitsgerichte (vergleiche LAG Schleswig Holstein 26. Oktober 2009 - 5 Ta 176/09 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 9. Oktober 2007 - 1 Ta 219/07 - juris; LAG München 12. Dezember 2006 - 7 Ta 378/06 - juris; LAG Berlin 9. März 2004 - 17 Ta (Kost) 6010/04 - juris; LAG Köln 16. Oktober 2007 - 9 Ta 298/07 - juris) dennoch eine Addition der Werte für den Bestandsschutzantrag und den Abfindungsanspruch vornehmen, differenzieren sie nicht hinreichend zwischen dem "Streitgegenstand" und dem "Gegenstand" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG.
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.10.2009 - 5 Ta 176/09

    Streitwert, Streitwertfestsetzung, Beschwerde, Bestandsstreitigkeit, Sozialplan,

    Das Additionsverbot des § 42 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 GKG greift allerdings nicht ein, wenn eine vom Ausgang eines Kündigungsrechtsstreits bzw. einer Bestandsschutzstreitigkeit unabhängige Abfindung eingeklagt wird, etwa aufgrund eines Sozialplans, eines Tarifvertrages oder einer besonderen arbeitsvertraglichen Zusage (HWK/Kalb, 3. Aufl., Rn. 23 zu § 12 ArbGG; LAG Köln Beschl. v. 22.12.2007 - 8 Ta 26/07 -, zit. n. Juris; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 09.10.2009 - 1 Ta 219/07 -, zit. n. Juris; LAG München Beschl. v. 12.12.2006 - 7 Ta 378/06 -).
  • LAG Nürnberg, 31.10.2013 - 8 Ta 143/13

    Streitwert - überschießender Vergleichswert - Zeugnis mit inhaltlicher Festlegung

    c) Ebenso entspricht der Ansatz eines Verfahrenswertes von einem Bruttomonatsgehalt für den Weiterbeschäftigungsanspruch der ganz herrschenden Auffassung der Beschwerdegerichte (ErfK/Koch, a.a.O., § 12 Rn. 22; Streitwertkatalog Nr. 13; LAG Nürnberg vom 24.08.1999 - 6 Ta 166/99; LAG München vom 12.12.2006 - 7 Ta 378/06; jeweils zitiert nach juris).
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